Unter dem Begriff „Compliance“ ist die Gesamtheit der Maßnahmen zu verstehen, die das rechtmäßige Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote gewährleisten sollen. Hinter dem Begriff Compliance steht aber mehr als nur Gesetzestreue, nämlich die Frage, wie die Einhaltung der gesetzlichen und innerbetrieblichen Vorgaben durch die Einführung entsprechender Maßnahmen innerhalb eines Unternehmens sichergestellt werden kann. Denn wie jeder leidgeprüfte Unternehmer weiß, sind Unternehmen einer Flut nationaler und internationaler Ge- und Verbote ausgesetzt, die eine Vielzahl von Pflichten begründen. Teilweise wird dem entsprochen, teilweise sind Gesetze aber auch gar nicht bekannt oder werden – insbesondere dann, wenn es um Schmiergeldzahlungen geht – bewusst missachtet.
Durch eine funktionierende Compliance-Organisation können die straf- und zivilrechtlichen Risiken reduziert und ein unternehmerischer Mehrwert generiert werden. Effektive Compliance-Strukturen stellen einen Wettbewerbsvorteil dar, da. bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand immer öfter Aufträge nur dann vergeben werden, wenn funktionierende Compliance-Strukturen nachgewiesen werden können. Langfristig werden Aufträge nicht aufgrund von Bestechung vergeben, sondern aufgrund der guten Qualität. Häufig gilt: wer schmiert muss schmieren, da seine Produkte den qualitativen Anforderungen des Marktes nicht (mehr) gerecht werden. Ziel von Compliance ist es also die Haftungsrisiken aus Gesetzesverletzungen zu minimieren, indem zukunftsorientiert organisatorische Maßnahmen getroffen und unternehmensinterne Prozesse eingerichtet werden, durch die Rechtsverletzungen durch das Unternehmen, seine Organe und seine Mitarbeiter verhindert, oder zumindest reduziert werden können.
Neben der Verhinderung von Korruption und kartellrechtlichen Verstößen sind zahlreiche andere – oft übersehene und unterschätze Ge- und Verbote zu beachten. So seien insbesondere genannt:
Ferner sind die unterschiedlichen ausländischen Rechtsordnungen zu beachten, die ein Unternehmen bei Geschäften aller Art mit Auslandsberührung zu beachten hat. Denn nicht nur global aufgestellte Konzerne, sondern auch Mittelständler organisieren ihre Wertschöpfung um den gesamten Globus und verfügen über weltweit verstreute Fabrikstätten, Tochtergesellschaften, Joint Ventures, Lieferanten und Vertriebspartner. Dabei müssen die Rechtsordnungen der jeweiligen Länder und die internationale Reichweite dieser gesetzlichen Ge- und Verbote beachtet werden.
Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Anforderungen für alle Bereiche des Unternehmens wird daher auch von „Corporate Compliance” gesprochen, die eng mit allen relevanten Abteilungen des Unternehmens, insbesondere Einkauf und Vertrieb, vernetzt ist (sog. „Corporate Compliance Organisation“).