Interne Ermittlungen

Interne Ermittlungen können erforderlich werden, wenn der Verdacht auf Compliance-Verstöße untersucht werden muss. Dieser kann durch die Tätigkeit von Strafverfolgungsbehörden, die interne Revision oder durch das unternehmenseigene Hinweisgebersystem (z.B. Ombudsmann) aufgekommen sein.

Hier muss der Grundsatz gelten, dass das Compliance-Management keinesfalls selber gegen die Regeln verstoßen darf!

Erforderlichkeit interner Ermittlungen

Die Gründe, warum ein solcher Verdacht sorgfältig aufgeklärt werden muss und "unter den Teppich kehren" bzw. Ignorieren des Problems keine sachgemäßen Lösungen darstellen, sind vielfältig. Zunächst ist die Aufklärung und Anspruchsverfolgung i.d.R. eine arbeitsvertragliche Pflicht eines Geschäftsführers oder Vorstands, deren Verletzung sogar den Straftatbestand der Untreue verwirklichen kann.

Vielfach unbekannt, aber von immenser Bedeutung ist schließlich der Umstand, dass viele Compliance-Verstöße (z.B. Korruptionsdelikte) auch steuerliche Implikationen haben, die eine Pflicht zur Berichtigung von Steuererklärungen auslösen, deren Missachtung eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen sein kann. Schließlich droht dem Unternehmen die Vermögensabschöpfung (sog. strafrechtlicher "Verfall"), dessen u.U. existenzbedrohende Folgen es abzuschätzen gilt.

Vorgehensweise

Im Zuge einer internen Ermittlung sind vielfältige Dinge zu klären, z.B. die Frage zu welchem Zeitpunkt oder ob überhaupt die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden sollen. Die Mitarbeiter, die sich mit internen Ermittlungen befassen, brauchen meist zur Erkennung des Delikts betriebswirtschaftliche oder kriminologische Kenntnisse. Zur Aufklärung benötigen sie psychologische Hilfestellung z.B. in Gesprächen mit potenziellen Tätern.

Institut für Compliance im Mittelstand (ICM)