Der Begriff Compliance
Unter dem Begriff "Compliance" ist die Gesamtheit der Maßnahmen zu verstehen, die das rechtmäßige und ethische Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote gewährleisten sollen.
Hinter dem Begriff Compliance steht aber mehr als nur Gesetzestreue, nämlich die Frage, wie die Einhaltung der gesetzlichen und innerbetrieblichen Vorgaben durch die Einführung entsprechender Maßnahmen innerhalb eines Unternehmens sichergestellt werden kann. Denn wie jeder Unternehmer weiß, sind Unternehmen einer Flut nationaler und internationaler Ge- und Verbote ausgesetzt, die eine Vielzahl von Pflichten begründen. Teilweise wird dem entsprochen, teilweise sind Gesetze aber auch gar nicht bekannt oder werden teilweise auch bewusst missachtet.
Risikominimierung und Wettbewerbsvorteil
Durch eine funktionierende Compliance-Organisation können die straf- und zivilrechtlichen Risiken reduziert werden. Effektive Compliance-Strukturen stellen aber auch einen Wettbewerbsvorteil dar, da bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand immer öfter Aufträge nur dann vergeben werden, wenn funktionierende Compliance-Strukturen nachgewiesen werden können. Langfristig werden Aufträge nicht aufgrund von Bestechung vergeben, sondern aufgrund der guten Qualität. Häufig gilt: Wer schmiert, muss schmieren, da seine Produkte den qualitativen Anforderungen des Marktes nicht (mehr) gerecht werden. Faire Geschäftspraktiken sorgen für Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen. Ein wichtiges Argument für Compliance in Zeiten des Fachkräftemangels!
Relevante Rechtsgebiete
Im Fokus von Compliance stehen häufig alleine Korruptionsbekämpfung und Kartellgesetzgebung.
Für alle Unternehmen, aber insbesondere auch den Mittelstand, sind die folgenden Gebiete mindestens genauso relevant:
- Gesellschaftsrecht
neben allgemeinen gesellschaftsrechtlichen und insbesondere aktienrechtlichen Ge- und Verboten, insbesondere konzernrechtliche Sachverhalte, Holzmüller-Rechtsprechung, Darlehensgewährungen Gesellschafter, Beherrschungsverträge, Vorstandsdoppelmandate, Beratungsverträge zwischen Gesellschaft und Aufsichtsrat - Vorstandsvergütungsgesetz
- Bilanzrecht
- Steuerrecht
- Umweltrecht
Bodenschutz-, Gewässerschutz-, Immissionsschutz-, Gefahrgüter- und Abfallrecht, u.a.m - Außenhandelsrecht
- Geldwäsche
- Arbeitsrecht
Betriebsverfassung und Mitbestimmung, Arbeitssicherheit, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Sozialversicherungsrecht, betriebliche Altersversorgung - Produkthaftung
- Datenschutzrecht
- Kapitalmarktrecht
Ad-hoc Meldungen, Insiderhandel, Prospekthaftung - Insolvenzrecht
Zivil-, steuer- und strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung wegen Insolvenzverschleppung - Schutz der Reputation in der Öffentlichkeit
- Fairer Umgang mit allen Mitarbeitern
Ausländische Rechtsordnungen
Ferner sind die unterschiedlichen ausländischen Rechtsordnungen zu beachten, die ein Unternehmen bei Geschäften aller Art mit Auslandsberührung zu beachten hat. Denn nicht nur global aufgestellte Konzerne, sondern auch Mittelständler organisieren ihre Wertschöpfung um den gesamten Globus und verfügen über weltweit verstreute Betriebsstätten, Tochtergesellschaften, Joint Ventures, Lieferanten und Vertriebspartner. Dabei müssen die Rechtsordnungen der jeweiligen Länder und die internationale Reichweite dieser gesetzlichen Ge- und Verbote beachtet werden.